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   OVG Sachsen, 21.01.2019 - 4 A 1/18   

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https://dejure.org/2019,35422
OVG Sachsen, 21.01.2019 - 4 A 1/18 (https://dejure.org/2019,35422)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.01.2019 - 4 A 1/18 (https://dejure.org/2019,35422)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. Januar 2019 - 4 A 1/18 (https://dejure.org/2019,35422)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 105a Abs. 2a
    Hundesteuer, ; Gewerbe; Gewinnerzielungsabsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Dresden, 15.07.2014 - 2 K 102/13

    Steuerpflichtigkeit des Hundehalters hinsichtlich zu privaten Zwecken genutzten

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2019 - 4 A 1/18
    Mit Widerspruchsbescheid vom 12. August 2016 wies die Beklagte den Widerspruch zurück und führte unter Hinweis auf das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 15. Juli 2014 - 2 K 102/13 - betreffend die Hundesteuerpflicht des Klägers in den Jahren 2009 bis 2012 aus, dass die behauptete gewerbliche Nutzung nicht ordnungsgemäß nachgewiesen worden sei.

    9 Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass der Kläger den ihn obliegenden Nachweis der gewerblichen Hundehaltung, die die Steuerpflicht ausschließt - wie auch für die Jahre 2004 bis 2012 -, nicht nachgewiesen hat (vgl.: SächsOVG, Beschl. v. 11. Juni 2012 - 4 A 593/10 -, juris Rn. 8 (Zeitraum 2004 bis 2008); VG Dresden, Urt. v. 15. Juli 2014 -2 K 102/13 -, juris Rn. 23 (Zeitraum 2009 bis 2012)).

    Entgegen der Ansicht des Klägers musste das Verwaltungsgericht auch nicht nachfragen, wie lange der Kläger dieses Gewerbe bereits betreibt, da dies bereits bekannt war (VG Dresden, Urt. v. 29. Juni 2010 - 2 K 264/09 -, juris Rn. 25; VG Dresden, Urt. v. 15. Juli 2014 - 2 K 102/13 - a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2010 - 2 S 811/10

    Abgrenzung zwischen Hundehaltung zu persönlichen und zu gewerblichen Zwecken

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2019 - 4 A 1/18
    So handelt etwa ein Steuerpflichtiger bei Fortsetzung verlustbringender Tätigkeit über die Anlaufzeit hinaus in der Regel mindestens "fortan nicht mehr zur Erzielung von Gewinn" (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15. September 2010 - 2 S 811/10 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2013 - 14 A 316/13

    Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Gebiet der Stadt

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2019 - 4 A 1/18
    Allgemein gilt, dass der Steuergläubiger für steuerbegründende und -erhöhende Tatsachen und der Steuerschuldner für steuerentlastende oder -mindernde Tatsachen die Beweislast trägt (OVG NW, Urt. v. 28. Oktober 2013 - 14 A 316/13 -, juris Rn. 88).
  • OVG Sachsen, 28.11.2012 - 3 A 937/10

    Erstreckung des Auskunftsverweigerungsrechts i.S.d. § 8 Abs. 9 S. 3 GPSG (§ 28

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2019 - 4 A 1/18
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (SächsOVG, Beschl. v. 28. November 2012 - 3 A 937/10 -, juris m. w. N.).6 Der Kläger macht in der Begründung seines Antrags auf Zulassung der Berufung geltend, es bestünden nicht nur Zweifel an der Richtigkeit einzelner Rechtssätze oder tatsächlicher Feststellungen, auf die das Urteil gestützt sei, sondern auch Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses.
  • OVG Sachsen, 06.02.2018 - 4 A 456/16

    Berufsbezeichnung Ingenieur; Ausbildungsdauer Studiengang

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2019 - 4 A 1/18
    5 Ernstliche Zweifel i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen vor, wenn der Antragsteller innerhalb der Zweimonatsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens offen erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 6. Februar 2018 - 4 A 456/16 -, juris Rn. 13, st. Rspr. ).
  • OVG Sachsen, 11.06.2012 - 4 A 593/10

    Hundesteuer, Steuervergünstigung, Jagdhund, Antrag

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2019 - 4 A 1/18
    9 Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass der Kläger den ihn obliegenden Nachweis der gewerblichen Hundehaltung, die die Steuerpflicht ausschließt - wie auch für die Jahre 2004 bis 2012 -, nicht nachgewiesen hat (vgl.: SächsOVG, Beschl. v. 11. Juni 2012 - 4 A 593/10 -, juris Rn. 8 (Zeitraum 2004 bis 2008); VG Dresden, Urt. v. 15. Juli 2014 -2 K 102/13 -, juris Rn. 23 (Zeitraum 2009 bis 2012)).
  • VG Dresden, 29.06.2010 - 2 K 264/09
    Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2019 - 4 A 1/18
    Entgegen der Ansicht des Klägers musste das Verwaltungsgericht auch nicht nachfragen, wie lange der Kläger dieses Gewerbe bereits betreibt, da dies bereits bekannt war (VG Dresden, Urt. v. 29. Juni 2010 - 2 K 264/09 -, juris Rn. 25; VG Dresden, Urt. v. 15. Juli 2014 - 2 K 102/13 - a. a. O.).
  • VG Karlsruhe, 30.06.2020 - 1 K 10440/18

    Erhebung von Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte in Spielhallen;

    Das Verwaltungsgericht Halle habe mit Beschluss vom 22.02.2019 - 4 A 1/18 HAL - ein Sachverständigengutachten zu der Frage eingeholt, ob einem durchschnittlichen Betreiber von Geldspielgeräten noch ein angemessener Reingewinn verbleibe.

    Die Hinweise des Klägers auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 20.12.2018 - 6 K 1315/14 - und den Beweisbeschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom 22.02.2019 - 4 A 1/18 HAL - seien unbehelflich.

    Aufgrund der Indizwirkung der Entwicklung der Automatenaufstellerbetriebe im Stadtgebiet der Beklagten, die der Kläger nicht entkräftet hat, ergibt sich schließlich nichts anderes aus den von ihm herangezogenen Entscheidungen anderer Gerichte (VG Leipzig, Urteil vom 20.12.2018 - 6 K 1315/14 - VG Halle, Beschluss vom 22.02.2019 - 4 A 1/18 HAL -), die andere örtliche Gegebenheiten betreffen.

  • VG Neustadt, 11.09.2019 - 1 K 154/19

    Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte; Gesetzgebungskompetenz; Bagatellsteuer;

    Eine ausstehende Entscheidung des VG Halle (Az.: 4 A 1/18) sei dem vorliegenden Verfahren vorgreiflich.
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